Veranstaltung: | Mitgliederversammlung der Grünen Jugend Mittelrhein |
---|---|
Antragsteller*in: | Koordinierungsgruppe Mittelrhein (dort beschlossen am: 11.01.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.01.2020, 12:20 |
A1: Satzung
Antragstext
Name und Eingliederung
Die Organisation heißt Bezirksrat Mittelrhein und versteht sich als
Unterorganisation der Grünen Jugend.Mitglied sind alle Delegierten, die aus den Basisgruppen der Grünen
Jugend im Bezirk Mittelrhein entsandt werden und die
Koordinierungsgruppe der GJ Mittelrhein nach §1 d. Dabei kann jede
Basisgruppe bis zu zwei Delegierte wählen.Welche Basisgruppen zum Bezirk Mittelrhein gezählt werden ist durch
den Vorstand der GJ NRW zu entscheiden.Vorstand der GJ Mittelrhein ist die Koordinierungsgruppe GJ
Mittelrhein. Ihr kommen ausschließlich organisatorische Funktionen
und Rechte zu.Der Bezirksrat ist ein Gremium zur Vernetzung der Basisgruppen und
zur Bearbeitung regionaler Aufgaben.
Einladung
Der Bezirksrat tagt auf Einladung des Bezirksvorstandes oder wenn
mindestens ein Viertel der Delegierten dies bei der
Koordinierungsgruppe beantragen, mindestens jedoch 1-mal im
Kalenderjahr.Der Bezirksvorstand beruft mindestens vierzehn Tage vorher unter
Angabe von Zeit, Ort und der vorläufigen Tagesordnung den Bezirksrat
per E-Mail schriftlich ein.In dringenden Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist auf drei Tage
verkürzt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet der Bezirksrat.
Es gilt das Versendungsdatum der Mail.Anträge zur Satzungsänderung müssen mindestens 1 Woche vor der
Tagung des Bezirksrat bei der Koordinierungsgruppe eingegangen sein.
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
Der Bezirksrat ist beschlussfähig, wenn zu diesem ordnungsgemäß
eingeladen wurde und wenn mindestens 50% der Delegierten anwesend
sind.Die Beschlussunfähigkeit muss auf Antrag eines Mitglieds des
Bezirksrats durch die Sitzungsleitung festgestellt werden. Wird die
Beschlussunfähigkeit festgestellt, muss der Bezirksvorstand
unverzüglich für die zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge und
Wahlen einen neuen Bezirksrat einberufen. Dieser ist unabhängig von
der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, worauf in der
Einladung ausdrücklich hingewiesen werden muss. Neue Anträge können
auf diesem Bezirksrat nicht eingebracht werden.
Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Bezirksrates sind grundsätzlich öffentlich. Auf
Antrag kann mit Mehrheit der anwesenden Delegierten die Nicht-
Öffentlichkeit hergestellt werden (das heißt es dürfen nur
Delegierte anwesend sein).
Versammlungsleitung
Die Versammlungsleitung obliegt der Koordinierungsgruppe
Bei Abstimmungen und Wahlen, die die Koordinierungsgruppe direkt
betroffen ist, übernimmt ein gewähltes Mitglied zeitweise die
Versammlungsleitung
Stimmberechtigung
Jede Vertretung der Basisgruppen ist stimmberechtigt und verfügt
über zwei Stimmen, die, falls zwei Delegierten einer Basisgruppe
anwesend sind, auf eben diese zwei aufgeteilt sind.Bestehen Delegationen nicht zur Hälfte aus FIT*Personen haben sie
kein Stimmrecht.
Rederecht
Jede Anwesende Person hat Rederecht. Die Redeliste kann auf Antrag
mit Mehrheit der anwesenden Delegierten geschlossen werden.
Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn des Bezirksrats
beschlossen.
Abstimmungsmodalitäten
Der Bezirksrat hat das Ziel, bei inhaltlichen
Entscheidungen/Sachentscheidungen einen Konsens zu erreichen.Sollte bei inhaltlichen Entscheidungen/Sachentscheidungen kein
Konsens möglich sein entscheidet der Bezirksrat mit der einfachen
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.Bei bezirksinternen Personalentscheidungen gilt jeweils die absolute
Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.Diese Satzung des Bezirksverbandes Mittelrhein kann vom Bezirksrat
durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
(einschließlich Enthaltungen) geändert werden. Änderungen der
Satzung sind nur bei eingehaltenen Ladungsfristen gemäß den
Regelungen der aktuellen Satzung und nicht bei Bezirksratssitzungen
mit verkürzten Ladungsfristen möglich.Ein FIT*-Forum kann gegen jede Entscheidung ein Veto einlegen. Dies
muss mit einer 2/3 Mehrheit entschlossen werden.
Protokoll
Von jeder Bezirksratssitzung wird ein Protokoll angefertigt. Das
Protokoll wird mit der Einladung zum nächsten Bezirksrates
verschickt.
Kommentare